... die Mitgliedschaft

Kolpingmitglied werden

Auzug aus der Satzung:

Mitglied der Kolpingsfamilie kann werden, wer

► die Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Kolpingsfamilie bejaht,
► die Satzung anerkennt und
► zur Mitarbeit und Übernahme von Mitverantwortung bereit ist,
► und einen schriftlichen Aufnahmeantrag an das Präsidium stellt.

Über die Aufnahme entscheidet das Präsidium der Kolpingsfamilie mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Mitglied ist nur, wer beim Kolpingwerk Deutschland in Köln gemeldet ist. Dieses stellt den Mitgliedsausweis aus. Beim Wechsel der Kolpingsfamilie wird die Mitgliedschaft nicht berührt.

Mit der Aufnahme in der Kolpingsfamilie Olching beginnt die Mitgliedschaft im Internationalen Kolpingwerk.


Download Aufnahmeantrag als pdf-Dokument [externer Link auf Kolping.de]

Download SEPA-Lastschriftmandat


Der Mitgliedsbeitrag

Jahresbeitrag (Einmalzahlung) Stand 03. April 2014


18 Euro,  Jugend  -  Mitglieder gemäß § 9 (1) der Satzung


65 Euro,  Erwachsene  -  Einzelmitglieder (nicht Jugend)


80 Euro,  Familien  -  Ehepartner mit und ohne Kinder (mit Kindern bis zum 18.Lebensjahr)


 

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